Kommunale Entscheidungen · Verwaltungspraxis · Offene Punkte & Klärungsbedarf

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Begriffsdefinition Geschmäckle

Was versteht man unter Geschmäckle?

Schwäbischer Ausdruck der verwendet wird, um auszudrücken, dass etwas moralisch oder rechtlich grenzwertig bzw. zweifelhaft ist, und somit einen faden Beigeschmack hat.

In der Regel wird gesagt: “Das hat so ein Geschmäckle” – Damit ist gemeint, dass etwas fragwürdig, anrüchig oder zweifelhaft ist.

Wenn etwas “ein Geschmäckle hat”, so steht es im Verdacht der Korruption, Vetternwirtschaft oder moralisch bedenklich zu sein. Es ist dubios und sehr fragwürdig.

Der Ausdruck “Etwas hat ein Geschmäckle” ist kein Vorwurf und keine Anschuldigung, sondern nur die Vermutung das etwas nicht stimmt.